Textilien - Verfahren für die Bestimmung bestimmter aromatischer Amine aus Azofarbstoffen - Teil 1: Nachweis der Verwendung bestimmter Azofarbstoffe mit und ohne Extraktion der Fasern
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Unser akkreditiertes Labor führt die Prüfung nach Norm DIN EN 14362-1 (Textilien – Verfahren zur Bestimmung bestimmter aromatischer Amine, die aus Azofarbstoffen freigesetzt werden können – Teil 1: Nachweis der Verwendung bestimmter Azofarbstoffe) fachgerecht und unter kontrollierten Bedingungen durch.
Die Norm legt ein analytisches Verfahren fest, mit dem geprüft wird, ob in textilen Materialien Azofarbstoffe eingesetzt wurden, die unter reduktiven Bedingungen aromatische Amine freisetzen können, welche als gesundheitsgefährdend oder krebserzeugend eingestuft sind.
Im Rahmen des Tests werden die Proben zunächst einer reduktiven Spaltung der Azogruppen unterzogen. Dabei können aromatische Amine freigesetzt werden, die anschließend mittels geeigneter chromatographischer Verfahren qualitativ und quantitativ bestimmt werden.
Gegenstand der DIN EN 14362-1 ist der Nachweis folgender aromatischer Amine, sofern sie aus Azofarbstoffen freigesetzt werden können:
4-Aminobiphenyl, Benzidin, 4-Chlor-o-toluidin, 2-Naphthylamin, o-Aminoazotoluol, 5-Nitro-o-toluidin, 4-Chloranilin, 4-Methoxy-m-phenylendiamin, 4,4′-Methylendianilin, 3,3′-Dichlorbenzidin, 3,3′-Dimethoxybenzidin, 3,3′-Dimethylbenzidin, 4,4′-Methylendi-o-toluidin, 6-Methoxy-m-toluidin, 4,4′-Methylen-bis-(2-chloranilin), 4,4′-Oxydianilin, 4,4′-Thiodianilin, o-Toluidin, 4-Methyl-m-phenylendiamin, 2,4,5-Trimethylanilin, o-Anisidin, 4-Aminoazobenzol.
Die Bewertung erfolgt im Prüflabor anhand der in der Norm festgelegten Grenzwerte, wobei bereits geringe Konzentrationen dieser Amine als kritisch gelten. Die Test-Ergebnisse liefern eine verlässliche Aussage darüber, ob das geprüfte (in der Regel Textil)-Material den geltenden gesetzlichen Anforderungen und produktbezogenen Vorgaben entspricht.