Kunststoffe - Bestimmung der Asche - Teil 1: Allgemeine Verfahren (A)
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Unser Labor führt Prüfungen nach DIN EN ISO 3451-1 Verfahren A im akkreditierten Verfahren zur Bestimmung des Aschegehaltes von Kunststoffen durch. Die Norm beschreibt ein Verfahren zur Ermittlung des anorganischen Rückstandes nach direktem Kalzinieren der Probe. Die Untersuchung dient der Bestimmung mineralischer Bestandteile wie Füllstoffe, Pigmente, Glasfasern oder anderer anorganischer Additive in polymeren Werkstoffen.
Die Prüfung wird unter anderem bei Kunststoffen, Compounds, Beschichtungen, Folien, Kunstleder, Verbundwerkstoffen und technischen Polymermaterialien eingesetzt. Die Ergebnisse dienen der Materialcharakterisierung, Rezepturkontrolle, Qualitätsüberwachung sowie dem Vergleich unterschiedlicher Chargen oder Werkstoffsysteme. Insbesondere bei gefüllten oder verstärkten Kunststoffen liefert der Aschegehalt wichtige Hinweise auf den Anteil anorganischer Bestandteile.
Durchführung der Prüfung
Für die Prüfung wird die Probe unter definierten Bedingungen in einem Muffelofen direkt kalziniert. Dabei werden die organischen Bestandteile thermisch zersetzt und entfernt. Der verbleibende anorganische Rückstand wird anschließend gravimetrisch bestimmt und als Aschegehalt ausgewertet. Die Norm definiert hierfür geeignete Temperaturbereiche sowie Anforderungen an Probenvorbereitung und Kalzinierungsbedingungen.
Ergänzend ist es möglich, die erhaltene Asche mittels EDX hinsichtlich enthaltener Elemente qualitativ zu untersuchen und bei ausreichendem Ascheanfall auch quantitative Elementbestimmungen durchzuführen.
Für Polyvinylchlorid (PVC) wird üblicherweise die speziell auf PVC abgestimmte Norm DIN EN ISO 3451-5 angewendet, die unser Prüflabor ebenfalls im akkreditierten Verfahren anbietet.