Abgrenzung des Begriffes Leder gegenüber anderen Materialien - Bezeichnungsvorschriften
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Unser Labor führt Prüfungen nach der Deutschen Güterichtlinie RAL 060 A2 durch. Diese RAL-Vereinbarung legt Anforderungen an die korrekte Bezeichnung und Abgrenzung von Leder gegenüber lederähnlichen / Nicht-Ledermaterialen fest. Ziel ist es, durch eine eindeutige materialtechnische Bewertung sicherzustellen, dass die Bezeichnung „Leder“ ausschließlich für Erzeugnisse verwendet wird, die aus tierischer Haut durch Gerbung hergestellt wurden, und somit eine transparente und normgerechte Kennzeichnung gewährleistet ist.
Im Rahmen der Prüfung werden Materialien gezielt hinsichtlich ihrer mikrostrukturellen und morphologischen Eigenschaften untersucht. Hierzu werden Probenquerschnitte präpariert und mittels lichtmikroskopischer Analyse bewertet, wobei insbesondere der typische Faserverbund des kollagenen Ledergefüges (dreidimensional verflochtene Faserstruktur) im Fokus steht. Gegebenenfalls können auch REM-Untersuchungen (Rasterelektronenmikroskopie) eingesetzt werden, um feine strukturelle Unterschiede zwischen Leder, Spaltleder, beschichteten Ledern, synthetischen Ersatzmaterialien bzw. neuartigen lederähnlichen Werkstoffen aus Biopolymeren eindeutig zu identifizieren. Es erfolgt eine Beurteilung des Schichtaufbaus und der Oberflächenzurichtung, insbesondere im Hinblick auf Beschichtungen oder Kaschierungen. Im Falle von Materialverbunden / Verbundmaterialien muss der gesamte Schichtaufbau bewertet werden.
Die Ergebnisse der Prüfung ermöglichen eine klare Zuordnung des Materials zur Werkstoffgruppe Leder oder Nichtleder und bilden die Grundlage für eine normgerechte Deklaration gemäß RAL 060 A2. Sie sind von zentraler Bedeutung für Qualitätssicherung, Produktkennzeichnung, Marktüberwachung und gelegentlich auch Reklamationsbearbeitung.