Die Qualifizierung der Materialien entsprechend der Eigenschaften Brennverhalten und Entflammbarkeit stellen im freigabe- und/oder typgenehmigungsrelvante da sicherheitsrelevante Prüfungen dar. Im Rahmen der Untersuchungen werden die Materialien einer definierten Zündquelle ausgesetzt und jegliches mit der Entzündung, der Flammenausbreitung, dem (Selbst)Erlöschen oder einem speziellen Versagen (z. B. von Druckschläuchen) im Zusammenhang stehendes Verhalten erfasst. Das angebotene Spektrum der Brennprüfungen beinhaltet standardisierte und kundenspezifische Prüfverfahren zur Beurteilung der Entzündbarkeit bzw. Entflammbarkeit sowie das Brennverhalten von nichtmetallischen Werkstoffen, Verbunden und Baugruppen mit Fokus auf Komponenten der Kraftfahrzeuginnenausstattung.
Als Technischer Dienst A führen wir Prüf- und Consultingdienstleistungen nach UN-Regelung 118 (ECE-R 118), Anhänge 6 bis 9 für Produktentwicklungen und im Rahmen von neuen oder zu erweiternden Typgenehmigungen des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) durch.
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