Einheitliche technische Vorschriften über das Brennverhalten und/oder die Eigenschaft von beim Bau von Kraftfahrzeugen bestimmter Klassen verwendeten Materialien, Kraftstoff oder Schmiermittel abzuweisen. - Anhang 6: Bestimmung der horizontalen Brennrate
Material
Branche
ECE R118 Anhang 6 – Brennverhalten von Materialien im Fahrzeuginnenraum
Unser Labor führt Prüfungen nach ECE R118 Anhang 6 („Einheitliche technische Vorschriften über das Brennverhalten von Materialien bestimmter Kraftfahrzeuge – Prüfung zur Bestimmung der horizontalen Brenngeschwindigkeit von Materialien“) im akkreditierten Verfahren durch. Die Prüfung dient der Bewertung des Brandverhaltens nichtmetallischer Werkstoffe und Bauteile, die im Fahrzeuginnenraum von Bussen, Nutzfahrzeugen und weiteren Fahrzeugkategorien eingesetzt werden.
Die Vorschrift ist insbesondere für nichtmetallische Materialien und Bauteile im Fahrgastraum relevant, z. B. Sitzbezugsmaterialien, Leder, Kunstleder, textile Flächengebilde, Schäume, Verkleidungs- und Dämmstoffe, Wand- und Deckenverkleidungen, Sitzsysteme sowie Verbundaufbauten im Automotive- und Nutzfahrzeugbereich. Die ECE R118 ist ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Fahrzeugzulassung und Typgenehmigung – z. B. für Busse der Klassen M2 und M3.
Das akkreditierte Prüflabor des FILK ist benannter Technischer Dienst der Kategorie A durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Unsere Dienstleistungen werden von führenden Herstellern wie Daimler Buses & Trucks und MAN anerkannt.
Prüfprinzip und Durchführung
Bei der Prüfung nach ECE R118 Anhang 6 wird ein horizontal angeordneter Probekörper in einer definierten Prüfvorrichtung befestigt und über eine festgelegte Zeit mit einer genormten Prüfflamme beaufschlagt. Anschließend wird das Brennverhalten des Materials bewertet, insbesondere:
• horizontale Brenngeschwindigkeit,
• selbstverlöschendes Verhalten,
• Flammenausbreitung über eine definierte Messstrecke,
• Nachbrennverhalten des Werkstoffes.
Die Brenngeschwindigkeit wird in mm/min bestimmt. Für viele Anwendungen gilt ein maximal zulässiger Grenzwert von 100 mm/min beziehungsweise ein selbstverlöschendes Verhalten vor Erreichen der Messmarken.