Konservierungsmittel/Biozide sind in der globalen Lederindustrie notwendig, um Halbfabrikate und Leder sicher über weite Strecken bei unterschiedlichen Temperaturen und Feuchtegehalten zu transportieren und damit vor Schimmel zu schützen. Der Einsatz und das europaweite Inverkehrbringen von Bioziden werden durch die aktuell gültige Biozid-Verordnung (EG 528/2012) geregelt. Grenzwerte sind bislang in RSL-Listen fixiert.
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