Chromgegerbte Leder können so hergestellt werden, dass keine Bildung von Chrom(VI) erfolgt. Dennoch ist die stetige Kontrolle chromgegerbter Leder und deren Erzeugnisse auf Chrom(VI) zwingend zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes erforderlich. Das toxische Chrom(VI) wirkt sensibilisierend und allergisierend im Falle von Hautkontakt.
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