1 Organische Schadstoffanalytik

Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, wurden die Verordnungen (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) und 2019/1021 (POP-Verordnung) erlassen. Diese gesetzlichen Anforderungen verpflichten die Produkthersteller, Händler und Importeure zur Einhaltung der geltenden Grenzwerte. Eine Überwachung und Kontrolle der Produkte und Waren auf organische, teilweise verbotene Schadstoffe ist ein notwendiger Schritt, um humanökologisch unbedenkliche Erzeugnisse zu gewährleisten.


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